Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Treffen die Parteien individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben diese Vorrang vor diesen AGB. Diese Vereinbarungen sind in Schrift- oder Textform zu treffen.
2. verTragSschLuss
CROMATICS gibt gegenüber dem Auftraggeber ein verbindliches, zeitlich befristetes Angebot ab. Der Vertrag kommt mit fristgemäßem Zugang des durch den Auftraggeber unterschriebenen Angebots bei CROMATICS zustande (Annahme).
3. leisTungSgeGenstAnd uNd lIefeRterMine
Leistungsgegenstände und Liefertermine ergeben sich aus dem Angebot.
Die Beauftragung Dritter im Rahmen der Vertragserfüllung ist ohne vorherige Einwilligung des Auftraggebers möglich. CROMATICS ist zudem berechtigt, die zur Auftragserfüllung vorgesehenen und vom Auftraggeber bestätigten Erfüllungsgehilfen, ohne vorherige Einwilligung auszutauschen, sofern der ursprünglich vorgesehene Erfüllungsgehilfe unverschuldet die Leistung nicht erbringen kann.
CROMATICS ist berechtigt als Vertreter, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber wird CROMATICS hierfür eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bestimmt sich nach den Angaben im Angebot.
4. ZusaMmenarBeit iN FoRm deR Co-krEatiOn
CROMATICS arbeitet co-kreativ mit den Auftraggebern zusammen, zur Erzielung der bestmöglichen Leistungsgegenstände.
Der co-kreative Arbeitsprozess beruht darauf, dass alle Beteiligten egofrei ihre Sichtweisen, Erfahrungen und Expertisen bestmöglich und lösungsorientiert einbringen. Möglich wird das durch Augenhöhe und Wertschätzung der anderen und ihrer Meinung sowie den Wunsch voneinander zu lernen und sich inspirieren zu lassen. In diesem Sinne bedeutet Co-Kreation grenzenlose und friedvolle Zusammenarbeit, mit dem Ziel, durch einen kollektiven Flow, ein Ergebnis entstehen zu lassen, welches der Einzelne nicht entwickeln könnte.
Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Zusammenarbeit in Form der Co-Kreation einverstanden und wird sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Dazu zählen unter anderem:
Erstellen einer umfassenden Aufgabenbeschreibung (Briefing) ggf. auch mit Unterstützung von CROMATICS
Mitteilen der Erwartungshaltung an das Projektergebnis und aller messbaren Erfolgsfaktoren
Übergeben aller notwendigen und von CROMATICS benötigten Hintergrundinformationen
Benennen und Vorstellen aller Entscheider im Arbeitsprozess und Erläutern des internen Entscheidungsprozesses
Verhindern, dass Projektbeteiligte sogenannte Hidden Agendas (geheime Absichten) wie Vorteilsnahme, unternehmenspolitische Ziele verfolgen
Einbringen in die Lösungsfindung, immer dann, wenn man etwas beitragen kann und möchte
Begrüßen und Akzeptieren von anderen Standpunkten und Meinungen
gewaltfreies Kommunizieren im Sender-Empfänger-Prinzip
Geben von konstruktivem ehrlichem Feedback in Schriftform zu Ausarbeitungen und Arbeitsständen
unmittelbares Benennen, wenn etwas im Projekt nicht wie erwartet läuft
Co-Kreation bedeutet, dass der Auftraggeber Einfluss auf unsere Arbeitsprozesse nehmen kann. Dennoch benötigen unsere Mitarbeiter einen kreativen und gestalterischen Freiraum, den wir nicht einschränken möchten und können. In diesem Sinne schuldet CROMATICS keine bestimmte über die im Angebot definierten Vorgaben hinausgehende bestimmte künstlerische Gestaltung.
5. veRgüTung Und fÄllIgkeiT
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im Angebot angegebenen Preisen.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütungen sind nach Leistungserbringung bzw. bei Werkleistungen nach Abnahme zu entrichten, außer im Angebot ist anderes, wie Vorschusszahlungen und Teilvergütungen geregelt. Höhe der Vorschusszahlungen und Teilvergütungen ergeben sich aus dem Angebot.
Werden Fremdaufträge erteilt, ist CROMATICS grundsätzlich berechtigt, Vorschussrechnungen zu erstellen oder Abschlagszahlungen beim Auftraggeber abzurufen.
6. aBnahMe beI weRkvErtrAglicHen LeiStungEn
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von CROMATICS vertragsgemäß hergestellte Werke innerhalb einer Frist von 5 Werktagen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Soweit in der Leistungsbeschreibung Teilergebnisse definiert sind, die während des Projektverlaufs separat fertiggestellt werden können, kann CROMATICS eine Teilabnahme verlangen. Auf Verlangen von CROMATICS, wird der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklären. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 640 BGB.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme eines Werkes die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Haftung durch CROMATICS entfällt mit der Abnahme.
7. haFtunG uNd GeWähRleistUng
CROMATICS haftet nur für Schäden, die ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Haftung ist auf vertragstypische Schäden begrenzt. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, für die CROMATICS unbeschränkt haftet.
CROMATICS prüft die rechtliche Zulässigkeit, der vom Auftraggeber beauftragen Leistungen, wenn diese Bestandteil des Angebotes ist. Davon unabhängig verpflichtet sich CROMATICS, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie CROMATICS bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. CROMATICS haftet weiterhin nicht für die urheber-, design- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von Leistungen, die CROMATICS dem Auftraggeber überlässt.
Der Auftraggeber versichert, dass Vorlagen, die er CROMATICS zur Verwendung übergibt, frei von Rechten Dritter sind und er zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt CROMATICS im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter einschließlich der Rechtsverteidigungskosten frei, sofern CROMATICS durch einen Dritten wegen der Verletzung von Rechten durch Verwendung der Vorlagen in Haftung genommen wird.
8. GehEimhaLtung
CROMATICS verpflichtet sich, vom Auftraggeber überlassene Daten und Unterlagen, die als „geheim“ im Sinne des § 2 Nr. 1 b) Geschäftsgeheimnisgesetz gekennzeichnet sind, streng vertraulich zu behandeln.
9. hÖherE geWalT, leiStunGsstöRungEn Und selbStbelIefeRungSvoRbehAlt
Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von den Vertragsparteien zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
Gerät der Auftraggeber mit der Annahme einer Werkleistung pandemiebedingt in Verzug, ist CROMATICS berechtigt, die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und die Kosten in Rechnung zu stellen, die CROMATICS bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind.
Im Übrigen werden sich die Parteien über pandemiebedingte Leistungsstörungen (z. B. Leistungsverzögerungen) unverzüglich informieren und Vereinbarungen zur gütlichen Vertragsanpassung (z. B. neue Liefertermine) unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen, der aktuellen Pandemielage sowie den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Regelungen treffen.
Wird CROMATICS selbst nicht beliefert, obwohl bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben wurden, wird CROMATICS von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. CROMATICS ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede diesbezüglich bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers erstatten.
10. SchLussBestiMmunGen
Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich, mindestens jedoch in Textform (z. B. per Mail plus Bestätigung der anderen Vertragspartei), vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers.